cirion Sailing gmbh

AGB’s

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN CIRION SAILING GMBH

 

ANMELDUNG, VERTRAGSABSCHLUSS

Mit der Anmeldung/Buchung zu einem Törn kommt ein Vertrag zwischen Ihnen und der Cirion Sailing GmbH zustande. Mit der Anmeldung/Buchung bestätigen Sie, dass sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen haben und als festen Bestandteil des Vertrages anerkennen.

 

VERTRAGSINHALT

Das gebuchte Reisedatum, Revier und die Reisedauer sind Vertragsinhalt. Damit ist in erster Linie die Unterkunft auf einer Yacht garantiert. Die Beförderung kann insbesondere wegen gefährlichen Wind- und Wetterverhältnissen oder plötzlichen technischen Problemen eingestellt werden. Sofern die Yacht weiterhin als Unterkunft genutzt werden kann, sind Ersatzansprüche wegen Nicht-Beförderung ausgeschlossen. Nicht Vertragsinhalt sind das eventuell genannte Schiff, der namentlich erwähnte Skipper, sowie die Reiseroute oder darin genannte Ziele. D.h. es kann vorkommen, dass aufgrund äusserer Umstände auf ein anderes Schiff ausgewichen werden muss, dass ein Ersatzskipper gestellt werden muss oder die Reiseroute den Umständen entsprechend angepasst werden muss. 

 

PREISE

Bei nachträglicher Preiserhöhung von Charter- und Transportunternehmen, bei neu eingeführten oder erhöhten Abgaben oder Gebühren, bei Wechselkursänderungen, bei Mehrwertsteuern o.ä. kann die Cirion Sailing GmbH die Preise anpassen und an den Kunden übertragen. Preisänderungen sind nicht wahrscheinlich, bleiben aber ausdrücklich vorbehalten. Es gelten die Bedingungen bei Vertragsabschluss.

 

ZAHLUNG

Wenn nicht anders vermerkt oder vereinbart ist der ganze Betrag ab dem Zeitpunkt der Buchung geschuldet.

 

ANNULLATIONEN / UMBUCHUNGEN / VERSICHERUNGEN

Bei Umbuchungen erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100.– pro Person, maximal jedoch 300.– pro Auftrag. Bei Leistungen, welche durch uns vermittelt werden, gelten die Annullations- und Umbuchungsbedingungen der entsprechenden Leistungsträger (wie z.B. Vercharterer, Schiffseigner, Transportgesellschaften)

Rückerstattung bei Annulation durch den Teilnehmer:

Bis 180 Tage vor Törnbeginn 100% Rückerstattung des Törnpreises

180 bis 90 Tage vor Törnbeginn 50% Rückerstattung des Törnpreises

89 bis 46 Tage vor Törnbeginn 25% Rückerstattung des Törnpreises

0 bis 45 Tage vor Törnbeginn keine des Törnpreises

Sie haben die Möglichkeit eine Ersatzperson zu stellen. In diesem Falle verrechnen wir die Bearbeitungsgebühr von CHF 100.- pro Person. Brechen Sie die Reise vorzeitig ab, kann keine Rückerstattung geltend gemacht werden. Wir empfehlen in jedem Fall den Abschluss einer Annullationskostenversicherung.
Wird die Reise durch die Cirion Sailing GmbH annuliert, wird der Törnpreis zurückerstattet. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Vorbehalten bleiben höhere Gewalt, Unruhen, Streik sowie andere Umstände, welche es ratsam erscheinen lassen, dass im Interesse der Reiseteilnehmer auf die Durchführung der Reise verzichtet wird. Wenn Sie zur Abreise oder zum Abflug nicht oder zu spät erscheinen (no-Show), kann keine Rückerstattung des Preises gewährt werden.

 

BEANSTANDUNGEN

Beanstandungen müssen bereits während der Reise schriftlich festgehalten und vom Skipper bestätigt werden. Ohne dies kann nicht auf Ihre Beanstandung eingegangen werden. Beanstandungen müssen bis spätestens 8 Tage ab dem letzten Törntag schriftlich bei der Cirion Sailing GmbH eingegangen sein.

 

HAFTUNG

Die Cirion Sailing GmbH verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung und unsere Skipper haben eine Skipper-Haftpflichtversicherung abgeschlossen, welche das Risiko bei grobfahrlässigen Handlungen decken. Auf allen Charteryachten besteht eine Vollkasko- und Haftpflichtversicherung. In einem Schadenfall wird jegliche Haftung durch die Cirion Sailing GmbH abgewiesen.
Schadenersatzansprüche bleiben ausgeschlossen, wenn diese auf ein Versäumnis seitens Teilnehmer, Dritter oder auf höhere Gewalt zurückzuführen sind. Es besteht kein Schadenersatzanspruch, wenn ein Schaden trotz gebotener Sorgfalt durch die Ciron Sailing GmbH oder den Leistungsträger unvorhergesehen eintritt oder nicht abgewendet werden konnte. Die Teilnehmer sind verpflichtet Angaben zu Ihrem Gesundheitszustand zu machen und bei Zweifel der Seetauglichkeit, diese von einem Arzt bestätigen zu lassen. Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko, die Haftung von der Cirion Sailing GmbH ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Schätzt der Skipper das Risiko eines einzelnen Teilnehmers aus medizinischen Gründen für den einzelnen Teilnehmer oder für die restliche Crew zu hoch ein, kann jeder Teilnehmer jederzeit von der Weiterfahrt ausgeschlossen werden. Für daraus resultierende Kosten kann die Cirion Sailing GmbH nicht haftbar gemacht werden.

 

REISEDOKUMENTE

Jeder Teilnehmer ist selber für die Besorgung der notwendigen Reisepapiere zuständig (gültiger Pass, Visa, Impfungen). Notwendige Informationen sind auf der Homepage des EDA (eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten) zu finden. Bitte überprüfen Sie gleich nach Buchung Ihre Reisepapiere auf Ihre Gültigkeit und Vollständigkeit. Desgleichen gilt auch für sämtliche erforderlichen Schutzimpfungen.

 

REISEGEPÄCK

Wasserabstossende Kleidung und Bootschuhe mit heller Sohle sind auf jedem Törn notwendig. Das Gepäckstück sollte aus einer weichen Reisetasche bestehen, die zum Verstauen gut faltbar ist. Koffer und sperrige Reisetaschen sind nicht geeignet.

 

SCHIFFSORDNUNG

Eine gute gesundheitliche Verfassung ist für jeden Törn Voraussetzung. Jeder einzelne Teilnehmer ist verpflichtet uns über allfällige gesundheitliche Probleme zu informieren. Der Skipper hat an Bord Befehlsgewalt und trägt die Verantwortung für das Wohlbefinden sämtlicher Teilnehmer. Bei irgendwelchen Problemen ist der Skipper die erste Ansprechperson an Bord. Er ist verantwortlich für die Sicherheit an Bord, das Schiff, dessen Zustand und Seetauglichkeit. Der Skipper wird an Bord vollumfänglich durch die Bordkasse verpflegt. Der Skipper ist bemächtigt Passagiere bei wichtigen Gründen von der Beförderung an Bord auszuschliessen. Wird einzelnen Passagieren vor Ort die Seefahrt von lokalen Organen untersagt, entsteht kein Ersatzanspruch.

 

MEILENBESTÄTIGUNG

Auf all unseren Törns kann bei aktiver Teilnahme an Manövern und Navigation ein Praxisnachweis für den schweizerischen Hochseeausweis am Ende des Törns ausgestellt und die Meilenbestätigung vom Skipper unterschrieben werden. Nachträgliche Meilenbestätigungen werden mit CHF 50.– verrechnet.

 

FOTOS/VIDEOS

Die Teilnehmer eines Törns erklären sich mit Bezahlung der Rechnung damit einverstanden, dass Fotos und Videoaufnahmen welche während des Törns sowohl auf als auch neben dem Schiff gemacht werden ohne weitere Rücksprache durch die Cirion Sailing GmbH zu Marketingzwecken auf der Homepage von www.cirionsailing.ch, in Newslettern, Broschüren sowie in sozialen Medien verwendet werden dürfen.

 

PROGRAMMÄNDERUNGEN

Aus nicht vorhersehbaren Umständen kann es zu Änderungen im Reiseprogramm kommen (Bsp. Routenwahl). Wir verpflichten uns um gleichwertige Ersatzleistungen zu bemühen. Programmänderungen berechtigen in keinem Fall zu Schadenersatzforderungen (auch nicht bei Folgeschäden Bsp. Lohnausfall).

 

Gerichtsstand Rapperswil-Jona, im Juni 2023